© Markus Löffler
Reinigung und Pflege von Aluminium-Oberflächen
Eine Pulverbeschichtung veredelt und schützt die Oberflächen von Aluminiumprofilen.
Daher sind Aluminiumbauteile sehr pflegeleicht.
Dennoch müssen vor allem in Umgebungen mit salzhaltiger feuchter Luft alle
Oberflächen jährlich mit klarem Wasser oder milden Putzmitteln gereinigt werden um
eventuell entstandene Ablagerungen zu entfernen.
Zur Reinigung müssen Neutralreiniger eingesetzt werden, welche einen pH-Wert
zwischen 5 und 8 aufweisen. Sie entfernen Öl- und Fettschmutz sowie leichte
Ablagerungen von Pigmentschmutz. Bei stärkerem Verschmutzungsgrad –
beispielsweise durch Ruß – werden
Neutralreiniger in Verbindung mit Abrasivstoffen eingesetzt. Durch eine Konservierung
kann Schmutz keine feste Verbindung mit der beschichteten Oberfläche eingehen und
liegt nur leicht haftend auf. Die Beseitigung dieser Verschmutzung ist relativ einfach
und kostengünstig. Die Häufigkeit einer so genannten Intervallreinigung hängt vom
Standort des Objektes ab. Wenn Aluminiumoberflächen erhöhter Feuchtigkeit und
aggressiver Stadt- oder Industrieatmosphäre ausgesetzt sind, muss erfahrungsgemäß
vermehrt gereinigt werden.
Zur Reinigung am besten reines Wasser, auch mit geringen Zusätzen von pH-
neutralen Mitteln und weiche nicht scheuernde Tücher verwenden. Die Alu-
Oberflächentemperatur darf
nicht höher als 25°C sein. Keinesfalls kratzende oder scheuernde Mittel sowie
lösungsmittelhaltige Reiniger verwenden.
Nach erfolgter Reinigung können die pulverbeschichtete Oberflächen 1 x jährlich mit
einem handelsüblichen farbneutralen Auto-Lackpflegemittel pflegen.
Generell müssen die Reinigungsmittel den Anforderungen der Verordnung über
umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung) vom 9 Juni 1986, Anhang 4.2,
entsprechen. Wichtig: Die zu reinigenden Flächen sind so mild wie möglich zu reinigen
und abschließend ausgiebig mit Wasser zu spülen, da durch Reste von Salzen, Säure
oder Alkalien Korrosionen ausgelöst werden können.
Ungeeignete Produkte:
1. Stark saure, wässerige Reinigungsmittel: Bei der Verwendung von Essigsäure,
Oxalsäure, Phosphorsäure sind die Konzentrationen von mehr als 0,5 % nicht
zulässig. Andere Säuren, wie Salzsäure, Schwefelsäure etc, sind ungeeignet.
2. Stark alkalische wässerige Reinigungsmittel: Diese Produkte sind grundsätzlich zur
Reinigung von Beschichtungen verboten.
3. Lösungsmittel-Reiniger Ester, Ketone (wie z.B. Azeton) Glykoläther, Benzine,
Verdünner (z.B. Nitroverdünner), Fleckenwasser sowie Chlorkohlenwasserstoffe, sind
ungeeignet.
Diese Empfehlung entspricht dem heutigen allgemeinen Erfahrungsstand
und führt zu keiner Rechtsverbindlichkeit.